Kritische Fragen zum Alt-Hürther Schwimmbad
die Freien Wähler wollen die Situation rund um das Alt-Hürther Schwimmbad in der Sitzung des Rates am 25.8.2020 diskutieren.
Anlass sind Gespräche, die Fraktionsvorsitzender Kurt Martmann mit den Investoren in den letzten Wochen geführt hat.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die Investoren nicht über die erweiterten zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten des Schwimmbades informiert waren. Hierzu hatte der Hauptausschuss bereits im September 2016 eine sogenannte Positivliste beschlossen die insgesamt 11 verschiedene Nutzungsmöglichkeiten enthält. Unter anderem die Einrichtung einer Schwimmschule/Kinderschwimmschule und die Einrichtung einer Kindertagesstätte.
In einem Schreiben an Bürgermeister Breuer teilen die Investoren nun mit, dass sie niemals ein Bescheid über den Beschluss der Positivliste erhalten hätten. Sie fordern Bürgermeister Breuer dazu auf, diesen bis spätestens zum 10.8.2020 zuzusenden.
„Wir müssen jetzt klären, warum sich das Schwimmbad seit Jahren in einem desolaten Zustand befindet und wer dies zu vertreten hat. Sollte Bürgermeister Breuer nicht eindeutig klarstellen können, dass er keine Versäumnisse zu verantworten hat, so wäre dies ein unglaublicher Vorgang, der nicht ohne Konsequenzen bleiben kann“, so Martmann.
Hauptausschuss 12.05.2020
Schwimmbad Alt-Hürth
Aufgrund der völlig überfrachteten Tagesordnung des Hauptausschusses (über 70 Tops auf über 1000 Seiten!) wurde dieser Punkt erst gegen 22:15 Uhr aufgerufen.
Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder sollten nach über vierstündiger Sitzung über hochkomplexe juristische und kostenträchtige Sachzusammenhänge entscheiden.
Dabei hatte Bürgermeister Breuer noch nicht einmal eine eindeutige Handlungsempfehlung der Verwaltung abgegeben, sondern zwei in ihrer Auswirkung difuse Beschluss-Vorschläge alternativ vorgelegt. „Allein für dieses wichtige Thema, dass uns schon lange beschäftigt, wäre eine Sondersitzung des Hauptausschusses zwingend notwendig gewesen“, so Kurt Martmann.
Aufgrund der vorgerückten Stunde und der komplexen Thematik wurde eine Entscheidung vertagt.
Schwimmbad in Alt-Hürth - der GAU!
bereits im Jahre 2017 wurde in Medien öffentlich über vertragliche Inhalte zum 1-€-Verkauf des Alt Hürther Schwimmbades spekuliert. Wurde im Vertrag eine Rücktrittsmöglichkeit vereinbart, in der bei Rückgabe des Bades alle bisherigen Aufwendungen des Käufers der Stadt Hürth in Rechnung gestellt werden können? Hier stehen dann bis zu 1.500.000 € im Raum!
Die Freien Wähler befürchten, dass die Verwaltung seinerzeit eigenmächtig vom Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.05.2011 abgewichen ist und auf das dort klar festgelegte entschädigungslose vertragliche Rücktrittsrecht zugunsten der Stadt Hürth verzichtet hat.
„Jetzt hat der Hauptausschuss am 14.5.2019 - also fast genau 8 Jahre später – in aller Heimlichkeit beschlossen, das gesetzliche Rücktrittsrecht auszuüben, das mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken behaftet ist“, so Kurt Martmann, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler.
Sollte die Verwaltungsführung seinerzeit eigenmächtig beschlossene Kaufvertragsinhalte verändert oder weggelassen haben und der Stadt Hürth hierdurch schweren finanziellen Schaden zufügen, so stelle sich die Frage, wer die Verantwortung hierfür zu übernehmen habe, so Martmann.
Dann stelle sich auch die Frage, ob die Verwaltung Stadtrat und Ausschüsse rechtzeitig und vollumfänglich über ihr eigenmächtiges Handeln und dessen erhebliche Konsequenzen informiert hat.
Die Freien Wähler haben jetzt eine entsprechende Anfrage an Bürgermeister Breuer gestellt, um Klarheit insbesondere für die Hürther Steuerzahler herzu-stellen.